BFSG · WCAG 2.2
Ist Ihre Website barrierefrei?
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Die Analyse prüft Ihre Website nach WCAG 2.2 und zeigt, wo Menschen mit Einschränkungen hängen bleiben – Seite für Seite, mit Lösung.
- Bis zu 500 Seiten geprüft
- WCAG 2.2, Stufe AA
- Bericht mit konkreten Lösungen
- Wahrnehmbar58
- Bedienbar81
- Verständlich74
- Robust66
- Bilder ohne Alt-Textauf 38 Seiten
- Kontrast zu geringauf 112 Seiten
- Formularfeld ohne Beschriftungauf 4 Seiten
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit betrifft mehr Menschen, als man denkt
Barrierefrei heißt: Menschen können Ihre Website nutzen, auch wenn sie nicht oder schlecht sehen, hören, sich bewegen oder lesen – mit Screenreader, Tastatur, Vergrößerung oder Sprachsteuerung. Davon profitieren alle: ältere Menschen, wer am Handy in der Sonne liest, wer gerade nur eine Hand frei hat.
- 7,8 Mio.
Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland – 9,4 % der Bevölkerung
Destatis, Stand Ende 2025
- 23,9 %
der Menschen ab 16 Jahren in der EU leben mit einer Behinderung
Eurostat, 2024
- 1,3 Mrd.
Menschen weltweit – jeder sechste
Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Das Gesetz
Das Gesetz: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Wer betroffen ist
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG. Es verpflichtet Unternehmen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern online Produkte oder Dienstleistungen anbieten – zum Beispiel Online-Shops, Buchungen, Bankdienste –, diese barrierefrei zu gestalten. Maßstab ist in der Praxis die Norm EN 301 549, also die WCAG 2.1 auf Stufe AA; die neue Fassung mit WCAG 2.2 ist veröffentlicht. Diese Prüfung misst schon nach WCAG 2.2.
Wer ausgenommen ist
Nicht jeder ist verpflichtet: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind ausgenommen, wenn sie Dienstleistungen anbieten – wer Produkte verkauft, nicht. Angebote nur für Unternehmen und Seiten ohne Vertragsabschluss fallen nicht darunter. Verstöße können mit Bußgeldern bis 100.000 Euro geahndet werden; zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF).
Diese Einordnung ist keine Rechtsberatung. Ob Ihr Angebot unter das BFSG fällt, klärt im Zweifel ein Anwalt oder Ihre IHK.
WCAG 2.2
Die vier Grundsätze der WCAG
Jedes geprüfte Kriterium gehört zu einem dieser Grundsätze – der Bericht ordnet jeden Befund zu.
Wahrnehmbar
Man kann die Inhalte sehen, hören oder lesen
Bedienbar
Man kann alles bedienen – auch ohne Maus
Verständlich
Man versteht Inhalte und Bedienung
Robust
Hilfsmittel wie Screenreader verstehen die Seite
So haben wir geprüft
Zwei Tiefen der Prüfung
Basisprüfung
Automatische Prüfung nach WCAG 2.2 auf bis zu 500 Seiten mit axe-core – im Kapitel „Barrierefreiheit“ Ihres Berichts.
- Fehlende Alt-Texte, Beschriftungen und Namen
- Kontraste, Überschriften, Sprache der Seite
- Befunde nach Häufigkeit und Seiten geordnet
Barrierefreiheit im Detail
Das Tiefen-Audit für alle, die es genau wissen wollen – oder müssen.
- Bis zu 500 Seiten mit zwei unabhängigen Prüf-Engines (axe-core und IBM Equal Access)
- Tests wie im echten Gebrauch: nur Tastatur, 320 Pixel Breite, 400 % Zoom, größere Textabstände, „Bewegung reduzieren“
- KI mit Bildverständnis prüft Alt-Texte und Bildschirmfotos
- Eigener PDF-Bericht je WCAG-2.2-Kriterium mit Bedeutung und Lösung
- Eigenes Kapitel in Präsentation und Video, wenn gebucht
Was eine automatische Prüfung kann – und was nicht
Automatische Tests finden erfahrungsgemäß rund 30 bis 57 % aller Barrieren. Kriterien, die nur ein Mensch sicher beurteilen kann, stehen als „bitte prüfen“ da. Eine vollständige Konformitätsbewertung ersetzt das nicht – es zeigt aber zuverlässig, wo Sie ansetzen sollten.
Unsere Empfehlung
Wir von seora.one empfehlen, Websites auch dann barrierefrei zu gestalten, wenn keine Pflicht besteht: Jede Barriere schließt Menschen aus, die Ihr Angebot nutzen wollen – oft Kundinnen und Kunden, die Sie sonst nie bemerken würden. Barrierefreie Seiten sind außerdem klarer, schneller zu bedienen und für Suchmaschinen und KI-Systeme besser lesbar.
Barrierefreiheit prüfen
Häufige Fragen
Wenn Sie Verbraucherinnen und Verbrauchern online Produkte oder bestimmte Dienstleistungen anbieten – etwa einen Shop oder eine Buchung –, sehr wahrscheinlich. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, und reine B2B-Angebote. Im Zweifel klärt das ein Anwalt oder Ihre IHK.
Sie ist der wichtigste erste Schritt: Sie findet die häufigsten Barrieren auf vielen Seiten zugleich und zeigt, wo Sie ansetzen. Eine vollständige Konformitätsbewertung ersetzt sie nicht – Kriterien, die nur ein Mensch beurteilen kann, markiert der Bericht als „bitte prüfen“.
Die Basisprüfung steckt in jeder Analyse und findet die häufigsten Fehler automatisch. Das Zusatzmodul geht weiter: zweite Prüf-Engine, Tests mit Tastatur und Zoom wie im echten Gebrauch, KI-Prüfung der Bilder und ein eigener Bericht je WCAG-Kriterium.
Wenn das BFSG für Ihr Angebot gilt, ja: Sie beschreibt, wie barrierefrei Ihr Angebot ist und wie man Barrieren melden kann. Der Bericht nennt sie als nächsten Schritt, wenn das Gesetz für Sie gilt.
Wie barrierefrei ist Ihre Website?
Adresse eingeben – die Basisprüfung steckt in jeder Analyse, das Tiefen-Audit wählen Sie bei der Bestellung dazu.